Das für Anbieter einfach zu bedienende IMMOFUX ® Portalsystem für die Bewerbung von Angeboten und Immobilien zur Miete und zum Kauf im Internet besteht aus
 
  • globalen Immobilienportalen
  • über 80 Themen- / Spezialportale für Immobilien
  • über 2.000 Regional- , Stadtteil- und Stadtportalen
NEU hinzugekommen ist das IMMOFUX ® TV Videoportal mit Videos rund um das Thema Immobilien.

 
IMMOFUX ® TV Videoportal

Das Thema Videos wird auch in der Immobilienbranche immer wichtiger. Fachthemen und Dienstleistungen von Immobilienmaklern und Gutachtern können mit Videos einfach und anschaulich erklärt werden.

Durch Videos von Immobilienangeboten können sich Miet- und Kaufinteressenten bereits einen ersten Eindruck über das Angebot verschaffen.

 

Ab 01.12.2016 wird die Mietpreisbremse für Niedersachsen in Kraft treten.

Die Mietpreisbremse greift bei neuen Mietverträgen für Wohnraum. Die Höhe der Kaltmiete ist auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Ausgenommen ist Wohnraum der nach dem 1. Oktober 2014 neu gebaut worden ist und Wohnraum der umfassend saniert und modernisiert worden ist. Eine Sanierung und Modernisierung ist umfassend, wenn eine Gleichstellung mit einem Neubau als gerechtfertigt erscheint.

Mieten, die bereits über der Höchstgrenze der Mietpreisbremse liegen, haben Bestandsschutz. Hat also der Vormieter bereits eine Miete gezahlt, die mehr als 110 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, darf der Vermieter diese Miethöhe auch vom Nachmieter verlangen.


Mietpreisbremse Niedersachsen



In diesen Städten und Gemeinden in Niedersachsen wird ab 01.12.2016 die Mietpreisbremse eingeführt:



  • Braunschweig
  • Buchholz in der Nordheide
  • Buxtehude
  • Göttingen
  • Hannover
  • Langenhagen
  • Leer
  • Lüneburg
  • Oldenburg
  • Osnabrück
  • Vechta
  • Wolfsburg
  • alle 7 ostfriesischen Inselgemeinden (Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog, Wangerooge)



 Dieses Video zeigt einen kleinen Teil der Vorteile des IMMOFUX-Stadtkonzepts, das für jede Stadt in Deutschland Immobilienmarketing-Stadtportale für Immobilienmakler, Finanzdienstleister oder Existenzgründer zu bieten hat.
 



Ab 01.01.2016 ist die Mietpreisbremse für Brandenburg in Kraft getreten.

Die Mietpreisbremse greift bei neuen Mietverträgen für Wohnraum. Die Höhe der Kaltmiete ist auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Ausgenommen ist Wohnraum der nach dem 1. Oktober 2014 neu gebaut worden ist und Wohnraum der umfassend saniert und modernisiert worden ist. Eine Sanierung und Modernisierung ist umfassend, wenn eine Gleichstellung mit einem Neubau als gerechtfertigt erscheint.

Mieten, die bereits über der Höchstgrenze der Mietpreisbremse liegen, haben Bestandsschutz. Hat also der Vormieter bereits eine Miete gezahlt, die mehr als 110 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, darf der Vermieter diese Miethöhe auch vom Nachmieter verlangen.


Mietpreisbremse Brandenburg


In diesen Städten und Gemeinden in Brandenburg wird ab 01.01.2016 die Mietpreisbremse eingeführt:


  • Ahrensfelde
  • Bernau
  • Birkenwerder
  • Blankenfelde-Mahlow
  • Dallgow-Döberitz
  • Eichwalde
  • Erkner
  • Falkensee
  • Glienicke/Nordbahn
  • Großbeeren
  • Hennigsdorf
  • Hohen Neuendorf
  • Hoppegarten
  • Kleinmachnow
  • Königs Wusterhausen
  • Mühlenbecker Land
  • Neuenhagen
  • Nuthetal
  • Oranienburg
  • Panketal
  • Petershagen/Eggersdorf
  • Potsdam
  • Rangsdorf
  • Schönefeld
  • Schöneiche
  • Schulzendorf
  • Teltow
  • Velten
  • Werneuchen
  • Wildau
  • Zeuthen


Ab 01.12.2015 ist die Mietpreisbremse für Schleswig-Holstein in Kraft getreten.

Die Mietpreisbremse greift bei neuen Mietverträgen für Wohnraum. Die Höhe der Kaltmiete ist auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Ausgenommen ist Wohnraum der nach dem 1. Oktober 2014 neu gebaut worden ist und Wohnraum der umfassend saniert und modernisiert worden ist. Eine Sanierung und Modernisierung ist umfassend, wenn eine Gleichstellung mit einem Neubau als gerechtfertigt erscheint.

Mieten, die bereits über der Höchstgrenze der Mietpreisbremse liegen, haben Bestandsschutz. Hat also der Vormieter bereits eine Miete gezahlt, die mehr als 110 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, darf der Vermieter diese Miethöhe auch vom Nachmieter verlangen.


Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein


In diesen Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein ist ab 01.12.2015 die Mietpreisbremse eingeführt worden:


  • Landeshauptstadt Kiel
  • Norderstedt
  • Barsbüttel
  • Glinde
  • Halstenbek
  • Wentorf bei Hamburg
  • Sylt
  • Hörnum
  • Kampen
  • List
  • Wenningstedt-Braderup
  • Wyk auf Föhr




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